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Infos und Tipps rund um die Suche nach Praktika, Bewerbungen, und vielem mehr gibt es hier.

Praktika

Alle Regelungen zum Praktikum können in der Praktikumsordnung nachgelesen werden.

Allgemeines

  • Der Masterstudiengang Interkulturelle Psychologie beinhaltet jeweils die Absolvierung eines oder mehrerer berufsbezogener Praktika.

  • Die Studierenden bemühen sich selbstständig um eine Praktikumsstelle, die den Anforderungen und den jeweiligen inhaltlichen Interessen der Studierenden entspricht.

  • Das erfolgreiche Absolvieren der Praktikumstätigkeit wird mit 15 Leistungspunkten zertifiziert. Zur Erlangung der Leistungspunkte muss 1 Praktikumsbericht angefertigt werden (auch wenn mehrere Praktika absolviert wurden). Die Wahl über welches Praktikum der Praktikumsbericht angefertigt wird obliegt den Studierenden.
  • Bei Absolvieren mehrerer Praktika muss die Einreichung aller Dokumente zur Anrechnung für alle geleisteten Praktikumstätigkeiten am Ende gesammelt erfolgen.

Anerkennung und Nachweise

Die Anerkennung des Praktikums oder der Praktika erfolgt über die Transfermanagerin.

Der Nachweis über die Durchführung des Praktikums erfolgt durch:

  1. Eine schriftliche Bescheinigung der Praktikumsstelle über Praktikumszeiten und -inhalte, inkl. Angabe von Zeitraum und geleisteter Stundenanzahl. (Ein Nachweis über die geleisteten Stunden ist für die Anerkennung zwingend notwendig!)
  2. Das Formular zur Anerkennung eines Praktikums.
  3. Das Formular Praktikumsbericht (Bitte das Formular herunterladen und nicht im Browser ausfüllen. Wenn möglich, als ausfüllbares Dokument mit elektronischer Unterschrift einreichen. Falls dies nicht möglich ist, bitte zusätzlich zum Dokument die erste Seite des Formulars handschriftlich unterschrieben anhängen.)

Bitte schicken Sie alle Dokumente gesammelt in einer E-Mail im PDF Format an: transfermanagerin-psychologie@uni-osnabrueck.de

Ziele des Praktikums

Mit dem Praktikum werden folgende Zielsetzungen verfolgt:

  • Erwerb praktischer Erfahrungen in Tätigkeitsfeldern mit psychologischem Bezug.
  • Erwerb von Kenntnissen über die Aufgabenstellungen und die Organisation der Einrichtung, in der das Praktikum absolviert wird, sowie über die Gestaltung der jeweiligen Arbeitsprozesse.
  • Entwicklung von Perspektiven für das weitere Studium und die spätere berufliche Tätigkeit.

Praktikumsstellen

  • Das Praktikum kann bei öffentlichen und privaten Einrichtungen absolviert werden, deren Tätigkeitsfelder deutlich erkennbare Bezüge zu den Studieninhalten und Berufsfeldern des Studiengangs aufweisen.
  • Die Praktikumsstelle kann im Ausland liegen.
  • Die Anleitung des Praktikums erfolgt durch eine hauptamtlich beschäftigte Person, die über eine abgeschlossene akademische Ausbildung in Psychologie (Diplom, B.Sc. oder M.Sc. in Psychologie) oder einen vergleichbarem Abschluss verfügt. In besonderen Fällen kann die Betreuung auch von einem Hochschullehrer des Instituts für Psychologie übernommen werden, wenn diese in der Praktikumsstelle selbst nicht gesichert ist.

Eine Übersicht über mögliche Praktikumsstellen bietet das Praxisportal.

Status der Studierenden im Praktikum

  • Die Studierenden bleiben während der Zeit des Praktikums an der Universität Osnabrück mit allen Rechten und Pflichten von ordentlichen Studierenden immatrikuliert. Sie sind keine Praktikanten im Sinne des Berufsbildungsgesetzes.
  • Andererseits sind die Studierenden an ihre Praktikumsstelle gebunden, insbesondere was die Unfallverhütungsvorschriften, die Arbeitszeitordnung sowie die Vorschriften über die Schweigepflicht betrifft.

Zeitpunkt und Dauer des Praktikums

  • Als berufsbezogenes Praktikum kann nur eine Tätigkeit anerkannt werden, die ab dem Zeitpunkt der Hochschulzugangsberechtigung ausgeübt wird.
  • Es ist jeweils ein berufsbezogenes Praktikum oder mehrere Praktika zu absolvieren. Der Gesamtumfang des Praktikums oder der Praktika beträgt jeweils 450 Stunden, wobei 60 Stunden auf die Praktikumssuche und -planung und Nachbereitung entfallen und 390 Stunden Praktikumszeit absolviert und nachgewiesen werden müssen.
  • Im Falle der Aufteilung der Praktikumszeit muss eines der Praktika mindestens 160 Stunden umfassen.
  • Wird mindestens ein Praktikum im Ausland absolviert, reduziert sich der erforderliche Umfang der absolvierten Praktikumszeit aufgrund des erhöhten Aufwands bei der Praktikumssuche und -vorbereitung auf 320 Stunden.
  • Die Tätigkeiten werden in der Regel in der veranstaltungsfreien Zeit (Semesterferien) durchgeführt.
  • Wird ein Praktikum zwischen dem Bachelor-Abschluss und der Einschreibung für den Masterstudiengang absolviert, kann es im vollen Umfang angerechnet werden. Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschussvorsitzenden.
  • Die vorgesehene Gesamtpraktikumsdauer von 450 Stunden kann um 160 Stunden reduziert werden, wenn dies durch die erfolgreiche Teilnahme an zusätzlichenen Nebenfachveranstaltungen kompensiert wird.

Bei Fragen rund um Praktika wenden Sie sich an die Transfermanagerin:

Kim Kristin Terkuhlen, M. Sc.

Tel.: +49 541 969-7708
transferpsy@uni-osnabrueck.de

Raum: 75/211
Arbeits- und Organisationspsychologie
Lise-Meitner-Straße 3
49076 Osnabrück
Sprechzeiten: nach Vereinbarung