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Gleichstellungsbeauftragte
Das Konzept der Universität zur Geschlechtergerechtigkeit ist im Rahmenplan zur Gleichstellung beschrieben: „Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Dieser Gleichstellungsauftrag ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz [NHG, § 3 (3)] verankert. Auf der Ebene der Studierenden und Absolvent*innen sind Frauen an der Universität Osnabrück stark vertreten (deutlich über 50%). Nach Abschluss des Studiums verschwinden sie jedoch zunehmend aus dem Wissenschaftssystem („leaky pipeline“).
Ähnlich stellt der Gleichstellungsplan des Fachbereichs Humanwissenschaften für das Institut für Psychologie (S. 22ff) fest, dass der Anteil der Studentinnen und Absolventinnen der Bachelor- und Masterstudiengänge der Psychologie in den vergangenen Jahren zwischen 76 und 90% lag und damit deutlich über dem Durchschnitt liegt. Als Erfolg wird gesehen, dass die Hälfte der insgesamt zehn Professuren mit Frauen besetzt ist.
Das Institut für Psychologie hat sich deshalb in seinem Gleichstellungsplan dem Ziel verschrieben, zum einen mehr männliche Studierende für das Psychologiestudium gewinnen zu können. Andererseits sollen gezielt weibliche Studierende zur wissenschaftlichen Karriere ermutigt werden und bei derartigen Vorhaben nachdrücklich unterstützt werden. Gezielte Maßnahmen hierfür sind im Gleichstellungsplan aufgeführt.
Die Universität Osnabrück hat sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie zu verbessern und langfristig eine familienfreundliche Hochschulkultur zu verankern. Auch das Institut für Psychologie versucht das Studieren mit Kind zu erleichtern. So herrscht z.B. für Vorlesungen keine Teilnahmepflicht. Stattdessen wird die videogestützte Aufzeichnung von Vorlesungen vorangetrieben, sodass die Studierenden zeitlich und örtlich flexibel den Stoff bearbeiten können. Alle Informationen zu den Angeboten und Maßnahmen der Universität finden Sie auf der zentralen Seite Familienfreundliche Hochschule. Eine vom Gleichstellungsbüro vermittelte Notfallbetreuung (Flyer) für Kinder studierender oder berufstätiger Eltern stellt sicher, dass Kinder auch in Situationen gut betreut werden, die nicht planbar sind.
An niedersächsischen Hochschulen unterstützt die in der Regel hauptamtlich beschäftigte zentrale Gleichstellungsbeauftragte die Hochschule bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages. Die Gleichstellungsbeauftragte ist zugleich Leiterin des Gleichstellungsbüros, das unterschiedliche Projekte realisiert. Neben Beratungsangeboten bei gleichstellungsrelevanten Konflikten und Problemen bietet das Gleichstellungsbüro eine große Bandbreite an Workshops und Mentoring-Programmen (in Kooperation mit dem Zentrum für Promovierende und Postdocs) an, die sich an Studierende ebenso richten wie an Mitarbeiter*innen, den wissenschaftlichen Nachwuchs oder Professor*innen. Mit dem Experten-Mentoring (EMOS) bietet das Institut für Psychologie zudem ein eigenes Mentoring-Programm für Studentinnen und Studenten an.
Mit dem Frauenförderpool verfügt die Universität Osnabrück über eine Maßnahme zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Aus dem Pool werden sowohl Projekte und Vorhaben im Bereich der Geschlechterforschung als auch Anträge aus den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, gefördert. Insbesondere werden Abschlussstipendien im Bereich Promotion und Habilitation vergeben. Alle Statusgruppen sind antragsberechtigt. Über die Vergabe des Frauenförderpools entscheidet zwei Mal jährlich die Zentrale Kommission für Gleichstellung (ZKfG). Diese Senatskommission hat die Aufgabe, die Gleichstellungsbeauftragte in ihrer Arbeit zu unterstützen. Die ZKfG besteht aus jeweils zwei Vertretern/Vertreterinnen aller Statusgruppen der Universität und ist mehrheitlich mit Frauen zu besetzen.
Die Universität setzt sich in allen Organisationseinheiten für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ein. Das zentrale Gleichstellungsbüro der Universität Osnabrück bietet in solchen Fällen Beratung für alle Angehörigen der Universität Osnabrück an (Flyer).
Die Fachbereiche und Institute der Universität Osnabrück können auf Vorschlag der Gleichstellungsversammlung eine*n dezentrale*n Gleichstellungsbeauftragte*n und Vertreter*innen wählen.
Aufgaben der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten
- Unterstützung und Beratung von Studierenden und Mitarbeitenden bei Fragen der Gleichstellung
- Mitwirkung bei Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren
- Mitwirkung an Programmen zu Frauenförderung und Gleichstellung
- Beratung und Unterstützung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte am Institut für Psychologie:
Dr. rer. nat. Judith Rickers
Servicestelle Lehrevaluation
Tel.: +49 541 969-7733
judith.rickers@uni-osnabrueck.de
Raum: 75/235
Servicestelle Lehrevaluation
Seminarstraße 20
49069 Osnabrück
Sprechzeiten: n.V.
Vertreterinnen der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten:
Dr. rer. nat. Svenja Schumacher
Tel.: +49 541 969-7684
svenja.schumacher@uni-osnabrueck.de
Raum: 75/237
Arbeits- und Organisationspsychologie
Lise-Meitner-Straße 3
49076 Osnabrück
Sprechzeiten: n. V.
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Link-Box
- Service für Studierende mit Familie
- Service für Nachwuchswissenschaftler*innen mit Familie
- Service für Beschäftigte mit Familie
- Service für Professor*innen mit Familie
- Nachwuchsförderung an der Universität Osnabrück
- Forschungsstelle Geschlechterforschung
- Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt (PDF, 139 kB)