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Infos und Tipps rund um die Suche nach Praktika, Bewerbungen, und vielem mehr gibt es hier.

Praktika

Alle Regelungen zum Praktikum können in der Praktikumsordnung nachgelesen werden.

Allgemeines

  • Im Bachelorstudiengang Psychologie müssen drei Praktikumsmodule absolviert werden: das Berufsbezogene Praktikum (4 LP), das Orientierungspraktikum (5 LP) und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (8 LP). Hierbei wird beim Orientierunspraktikum und der BQT I zwischen Version (a) gemäß Approbationsordnung und Version (b) allgemein unterschieden.

  • Studierende, die eine Approbation anstreben, müssen das Orientierungspraktikum und die BQT I nach Version (a) gemäß Approbationsordnung (PsychThApprO) absolvieren. Alle anderen Studierenden können die Praktika gemäß Version (b) allgemein asolvieren.

  • Das Praktikum/ die Praktika soll/sollen dem Erwerb praktischer Erfahrungen in Tätigkeitsfeldern mit psychologischem Bezug sowie dem Erwerb von Kenntnissen über Arbeitsprozesse, Strukturen und die Organisation der Einrichtung(en) dienen. Außerdem wird die Entwicklung von Perspektiven für das weitere Studium und die spätere berufliche Tätigkeit angestrebt.
  • Die Studierenden bemühen sich selbstständig um die Praktikumsstelle(n), die den Anforderungen und den jeweiligen inhaltlichen Interessen der Studierenden entspricht.
  • Für alle Praktika kann nur eine Tätigkeit anerkannt werden, die ab dem Zeitpunkt der Hochschulzugangsberechtigung ausgeübt wird. Für das Berufsbezogene Praktikum und das Orientierungspraktikum können auch Praktikumstätigkeiten anerkannt werden, die vor Beginn des Studiums absolviert wurden, sofern die nötigen Anforderungen erfüllt sind.
  • Eine Übersicht über mögliche Praktikumsstellen bietet das Praxisportal.
  • Die Praktikumsstelle(n) kann/können im Ausland liegen.
  • Die Tätigkeiten werden im Block (in den Semesterferien) oder studienbegleitend durchgeführt.
  • Die Praktikumsmodule können auch kombiniert werden - unter Beachtung der jeweiligen Anforderungen.
  • Die Studierenden bleiben während der Zeit des Praktikums an der Universität Osnabrück mit allen Rechten und Pflichten von ordentlichen Studierenden immatrikuliert. Sie sind keine Praktikant*innen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes.
  • Andererseits sind die Studierenden an ihre Praktikumsstelle gebunden, insbesondere was die Unfallverhütungsvorschriften, die Arbeitszeitordnung sowie die Vorschriften über die Schweigepflicht betrifft.

Praktikumsmodule

Das erfolgreiche Absolvieren der Praktikumsmodule wird mit insgesamt 17 Leistungspunkten zertifiziert.

1. Berufsbezogenes Praktikum

Das Berufsbezogene Praktikum umfasst 120h (4 LP), wovon 30h auf die (erstmalige) Praktikumssuche entfallen. Demnach müssen nur 90h absolviert werden. Es kann bei öffentlichen und privaten Einrichtungen absolviert werden, deren Tätigkeitsfelder deutlich erkennbare Bezüge zu den Studieninhalten und Berufsfeldern des Studiengangs aufweisen. Die Anleitung des Praktikums erfolgt durch eine hauptamtlich beschäftigte Person, die über eine abgeschlossene akademische Ausbildung in Psychologie (Diplom, B.Sc. oder M.Sc.) oder einen vergleichbaren Abschluss verfügt. Wird das Praktikum im Ausland absolviert, werden für den erhöhten Aufwand bei der Praktikumssuche und -vorbereitung 30h angerechnet.

2. Orientierungspraktikum

Das Orientierungspraktikum umfasst 150h (5 LP). Das Orientierungspraktikum (a) gemäß Approbationsordnung muss in einer interdisziplinären Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder in einer anderen Einrichtung stattfinden, in der Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt wird und in denen Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen tätig sind. Das Orientierungspraktikum (b) allgemein kann in allen Berufsfeldern der Psychologie durchgeführt werden, in denen eine Person mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, B.Sc. oder M.Sc.) oder einem vergleichbaren Abschluss tätig ist.

3. Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I)

Die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I) umfasst 240h (8 LP). Die BQT I (a) gemäß Approbationsordnung dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung. Sie muss in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung, Einrichtungen der Prävention oder Rehabilitation (mit psychotherapeutischer, psychiatrischer, psychosomatischer oder neuropsychologischer Versorgung), Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung stattfinden, in denen Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen tätig sind. Für die BQT I (a) müssen bereits mindestens 60 LP im Studium absolviert worden sein. Die BQT I (b) allgemein kann in allen Berufsfeldern der Psychologie durchgeführt werden, in denen eine Person mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, B.Sc. oder M.Sc.) oder einem vergleichbaren Abschluss tätig ist.

Anerkennung und Nachweise

Die Anerkennung des Praktikums oder der Praktika erfolgt über die Transfermanagerin. Zur Anerkennung müssen für jedes Praktikum folgende Dokumente eingereicht werden:

  1. Schriftliche Bescheinigung der Praktikumsstelle über Praktikumszeiten und -inhalte, inkl. Angabe von Zeitraum und geleisteter Stundenanzahl. (Ein Nachweis über die geleisteten Stunden ist für die Anerkennung zwingend notwendig!)
  2. Das Formular zur Anerkennung eines Praktikums (bei Approbationswunsch: inklusive den Bescheinigungen gemäß der Approbationsordnung für Orientierungspraktikum und/oder BQT I)
  3. Das Formular Praktikumsbericht (Bitte das Formular herunterladen und nicht im Browser ausfüllen. Wenn möglich, als ausfüllbares Dokument mit elektronischer Unterschrift einreichen. Falls dies nicht möglich ist, bitte zusätzlich zum Dokument die erste Seite des Formulars handschriftlich unterschrieben anhängen.)
  • Für jedes Praktikumsmodul wird ein Praktikumsbericht angefertigt.
  • Wird ein Praktikum für mehrere Module absolviert, genügt die Anfertigung eines Praktikumsberichts.
  • Werden mehrere Praktika für ein Modul absolviert, reichen Sie bitte die Unterlagen zur Anerkennung des Praktikumsmodul zu einem Zeitpunkt gesammelt ein.

Bitte schicken Sie alle Dokumente gesammelt in einer E-Mail im PDF Format an: transfermanagerin-psychologie@uni-osnabrueck.de

Bei Fragen rund um Praktika wenden Sie sich an die Transfermanagerin:

Kim Kristin Terkuhlen, M. Sc.

Tel.: +49 541 969-7708
transferpsy@uni-osnabrueck.de

Raum: 75/211
Arbeits- und Organisationspsychologie
Lise-Meitner-Straße 3
49076 Osnabrück
Sprechzeiten: nach Vereinbarung