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Prüfungen

Allgemeine Grundsätze in unserem Fachgebiet

  • Die Module werden standardmäßig mit einer Klausur abgeschlossen. Ausnahmen sind mit dem Veranstaltungsleiter/der Veranstaltungsleiterin in der Sprechstunde abzuklären. Eine generelle Ausnahme stellt die zweite Prüfungswiederholung in den Psychologie-Studiengängen dar (siehe unten "Zweite Wiederholungsprüfung in der Psychologie" und bei den Informationen des Prüfungsamtes).
  • Alle Veranstaltungsmaterialien werden in der jeweiligen Stud.IP Veranstaltung eingestellt (generell ohne Passwort). Einige der Vorlesungen wurden in früheren Semestern aufgezeichnet. Wenn Sie sich nachträglich in diese Vorlesungen eintragen, können Sie die Vorlesungsaufzeichnungen in Stud.IP abrufen.
  • Die schriftlichen Klausuren bestehen in der Regel zu 50% aus Multiple-Choice-Fragen und zu 50% aus offenen Fragen. Für viele Klausuren existiert eine Beispiel-Klausur, die in der Veranstaltung in Stud.IP eingestellt wird.
  • Zu den Klausuren sind standardmäßig folgende Hilfsmittel mitzubringen: Taschenrechner (gleichgültig, welches Modell), Formelsammlung sowie Tabellenband (falls für die Veranstaltung erforderlich). Andere Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Eine Ausnahme stellt die Prüfung am PC im Modul "Statistik und Datenanalyse II" dar: Hier können alle Materialien aus der Veranstaltung (Foliensammlung, Übungsaufgaben und -lösungen) und auch SPSS-Bücher in der Prüfung genutzt werden.
  • Die schriftlichen Klausuren können immer in dem betreffenden Semester am Ende der Veranstaltungen ("Erstprüfung") oder am Beginn des darauffolgenden Semester absolviert werden ("Zweitprüfung"). Erst- und Zweitprüfungen sind gleichwertig, so dass Sie frei wählen können, an welchem Termin Sie die Prüfung absolvieren. (Daraus folgt auch, dass man an der Zweitprüfung teilnehmen kann, ohne vorher für die Erstprüfung angemeldet gewesen zu sein.) Wenn man an der Zweitprüfung teilnimmt, ist zu bedenken, dass im Falle des Nichtbestehens eine Wiederholung erst wieder nach ca. einem Jahr möglich ist. Die Zeiträume, in dem die Prüfungen jeweils liegen, können Sie der entsprechenden Prüfungsplanung der Psychologie entnehmen. Die genauen Prüfungstage und -uhrzeiten werden in den Veranstaltungen aufgrund der erforderlichen Raumplanung meist erst gegen Ende des Semesters bekannt gegeben.
  • Für alle schriftlichen Prüfungen ist eine Anmeldung im System CAMPUS (nicht. StudIP) zwingend erforderlich. Die Zeiträume, in denen eine solche Anmeldung erfolgen kann, werden in den Veranstaltungen bekannt gegeben.
  • Zum erfolgreichen Abschluss eines Moduls ist eine Prüfungsleistung (Klausur) und eine Studienleistung (z.B. regelmäßige Teilnahme an Übung/Seminar; unbenotet) erforderlich. Beide Leistungen können auch in unterschiedlichen Semestern erfolgen und werden separat in CAMPUS erfasst. Daraus folgt, dass für die Anmeldung zu einer Klausur formal nicht erforderlich ist, dass in dem betreffenden Semester auch die Übung erfolgreich besucht wird.
  • Die Credits (Leistungspunkte, LP) werden schon bei Teilleistungen gutgeschrieben (z.B. bei bestandener Übung 2 LP), aber die Note des Moduls geht erst in die Durchschnittsnote des Studiengangs mit ein, wenn das Modul komplett bestanden wurde.
  • Entsprechend den Regeln dieser Universität wird die Anwesenheit in Vorlesungen grundsätzlich nicht überprüft. Für die Seminare und Übungen gilt, dass maximal zweimal gefehlt werden darf. Dabei ist unerheblich, aus welchen Gründen gefehlt wurde.

Prüfungswiederholungen generell

Entsprechend den Prüfungsordnungen in der Psychologie im Bachelor, im Klinischen Master und im Interkulturellen Master ist eine Wiederholungsprüfung frühestens nach sechs Wochen möglich. In der Regel erfolgt die erste Wiederholungsprüfung wieder zu den Standardterminen als Klausur, zu der man sich in CAMPUS anmelden muss. Ausnahmen sind mit dem Veranstaltungsleiter/der Veranstaltungsleiterin in der Sprechstunde abzuklären.

Zweite Wiederholungsprüfung in der Psychologie

Wurde eine Modulprüfung zweimal nicht bestanden, so besteht für den Prüfling bei der zweiten (letzten) Wiederholungs-prüfung die Wahl zwischen einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. In der Regel ist es sinnvoll, diese Prüfung mündlich zu absolvieren. Vor dieser Prüfung ist der Prüfer in der Sprechstunde aufzusuchen und dort (falls die Prüfung mündlich erfolgt) die Modalitäten und den Termin für diese Prüfung festzulegen. Eine Anmeldung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung (Drittversuch) ist nur über das Prüfungsamt (nicht über CAMPUS) möglich.

Jokerprüfung

Entsprechend den Prüfungsordnungen in der Psychologie im Bachelor, im Klinischen Master und im Interkulturellen Master können zwei Module, die bestanden wurden, einmal zum Zweck der Notenverbesserung wiederholt werden ("Jokerprüfung"). Nach einer Jokerprüfung wird die bessere der beiden Noten angerechnet. Eine Notenverschlechterung ist also nicht möglich. Eine Jokerprüfung in einer der Module kann immer schriftlich in einer der regulären Klausuren erfolgen. Mündliche Jokerprüfungen sind in Ausnahmefällen möglich und vorab mit dem betreffenden Prüfer abzusprechen.  Gleichgültig, in welcher Form die Jokerprüfung durchgeführt werden soll ist eine Anmeldung nur über das Prüfungsamt (nicht über CAMPUS) möglich.

Mündliche Prüfung

Eine mündliche Prüfung dauert ca. 30 Minuten. Der Termin ist rechtzeitig, d.h. spätestens drei Wochen vorher, mit dem Prüfer/der Prüferin abzustimmen und dann im Prüfungsamt anzumelden.
Handelt es sich um eine "Zweite Wiederholungsprüfung" (siehe unten), so ist abweichend sehr frühzeitig ein Gespräch mit dem Prüfer zu suchen (am besten in der Sprechstunde). Drittprüfungen in unserem Fachgebiet werden standardmäßig von Herrn Staufenbiel durchgeführt.
In der mündlichen Prüfung ist zusätzlich ein Beisitzer/eine Besitzerin anwesend, der oder die das Protokoll führt und anschließend mit über die Note berät, in der Regel aber nicht in die Prüfung eingreift.
Der Prüfling kann (muss aber nicht) zu Beginn maximal 5 Minuten lang über ein Thema nach freier Wahl aus der Vorlesung referieren. Dies dient dem „warming up“. Es ist also kein Vertiefungsthema, in dem Literatur über den Stoff der Vorlesung hinaus gelesen werden muss. Das Thema muss nicht vorher mit dem Prüfer/der Prüferin abgestimmt werden.
Der Stoff der mündlichen Prüfung entspricht dem der korrespondierenden Klausur. Entsprechend kann auch die betreffende Formelsammlung mit in die mündliche Prüfung gebracht werden. Rechenaufgaben werden in mündlichen Prüfung nicht gestellt.