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Kontakt

Promotion - Geschäftsstelle

Fachbereich Humanwissenschaften
Raum 75/218
Lise-Meitner-Straße 3
49076 Osnabrück

Tel.: +49 541 969-7702
Fax : +49 541 969-17702
promotionsausschussfb08@uni-osnabrueck.de

Kontakt

Prof. Dr. rer. nat. Ursula Stockhorst

 

Vorsitzende des Promotionsausschusses
Fachbereich Humanwissenschaften
Raum: 75/266
Lise-Meitner-Straße 3
49076 Osnabrück

Tel.: +49 541 969-7760

Email: ursula.stockhorst@uni-osnabrueck.de

Ablaufplan für Promotionen am Institut für Psychologie

Detaillierte Ausführungen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung des Faches Psychologie: Promotionsordnung

Bitte beachten: Es müssen beglaubigte Zeugnisse sowohl im Promotionsausschuss als auch im Studierendensekretariat vorgelegt werden.

 

Vor Beginn des Promotionsvorhabens

  • Betreuer*in (Mitglied der Universität Osnabrück/mind. PD) finden und das Thema der Dissertation festlegen ### Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (Vorverfahren) § 6 PromO

Antrag auf Annahme beim Promotionsausschuss des FB 08 stellen und mit entsprechenden Anlagen einreichen:

  • Angabe Dissertationsthema
  • Benennung Betreuer*in
  • Lebenslauf (auch wissenschaftl. Bildungsgang)
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  • das Diplom‑, Magister‑, Master‑, oder Staatsprüfungszeugnis (beglaubigte Kopien)
  • Erklärung über etwaige frühere Promotionsgesuche, Psychologie
  • eine positive Stellungnahme der Betreuerin oder des Betreuers über die Eignung des Themas als Dissertation und seine Qualifikation für einen naturwissenschaftlichen oder geisteswissenschaftlichen Doktorgrad (§ 1 (2)).

Näheres regelt die Promotionsordnung.

Der Promotionsausschuss entscheidet in seiner Sitzung, in der Regel monatlich.

 

IDP (Bestätigung über den Abschluss eines Individuellen Entwicklungsplans zur Promotion)

Einschreibung beim Studierendensekretariat über die Homepage der Universität Osnabrück

Das folgende Formular, Betreuungszusage Promotionen, muss zur Einschreibung im Studierendensekretariat eingereicht werden: Bestätigung von der*dem Betreuer*in unterschreiben lassen und bei der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses des FB 08 einreichen, damit der Vorsitzende des Promotionsausschusses unterschreibt.

Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Leistungen der Universität (Begutachtung, Prüfung), ist eine Einschreibung erforderlich. Einschreibungen können semesterweise vorgenommen werden.

 

Zulassung zur Promotion (Hauptverfahren § 9 PromO)

Antrag auf Zulassung zur Promotion beim Promotionsausschuss des FB 08 stellen

Der Promotionsausschuss entscheidet in seiner Sitzung über die Zulassung und bestimmt die Gutachter*innen (Betreuer=Gutachter, mind. 1 Mitglied Institut für Psychologie (§ 10)).Die*der Doktorand*in wird über die Entscheidung informiert.

Bei Zulassung wird die Dissertation an die Gutachter*innen weitergeleitet. Die Gutachten sollen innerhalb von 2 Monaten schriftlich erstellt werden, über Fristverlängerung entscheidet der Promotionsausschuss.

 

Beurteilung der Dissertation § 12 PromO

Gutachten werden für die Dauer von 3 Wochen zur vertraulichen Einsichtnahme ausgelegt. Promovierte Angehörige des Fachbereichs haben das Recht, die Dissertation sowie die Gutachten einzusehen und schriftlich Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme zur Dissertation darf erst nach erfolgter Auslage der Gutachten erfolgen; sie ist jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Auslegungsfrist abzugeben.

Nach Ende der Auslagefrist erhält die*der Doktorand*in die Gutachten.

Mündliche Prüfung § 14, § 15 PromO

Die Mitglieder der Promotionskommission, die für die Disputation gebildet wird, werden durch den Promotionsausschuss bestellt (Vorschläge der*des Doktorand*in können berücksichtigt werden) und der Termin für die Disputation wird festgelegt.

Der Promotionsausschuss bestimmt 5 Mitglieder für die Promotionskommission (§ 13 PromO ):

Betreuer*in und Gutachter*in, Vorsitz= 1 Mitglied aus dem Promotionsausschuss, mind. 2 Mitglieder Institut für Psychologie

Der Termin der Disputation wird hochschulöffentlich bekannt gegeben und die Einladung an die Mitglieder werden mind. 1 Woche vor dem Termin der Disputation verschickt.

 

Veröffentlichung der Dissertation § 18 PromO

innerhalb von 12 Monaten nach der Dissertation (Vorgaben s. Promotionsordnung)

Mustertitelblatt Seite 2

Wenn die Veröffentlichung über die Universitätsbibliothek erfolgen soll, muss der Vorsitzende dies der UB mitteilen. Änderungen des Titels oder in der Dissertation müssen von der*dem Betreuer*in und vom Vorsitzenden des Promotionsausschusses genehmigt werden. Die*der Doktorand*in wendet sich dann direkt an die Universitätsbibliothek. Die Urkunde wird erst nach der Veröffentlichung ausgehändigt. Erst mit Aushändigung der Urkunde erhält man die Berechtigung zur Führung des Doktortitels.