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Info für fachfremde (nicht Psychologie) Studierende

Der Institutsrat des Instituts für Psychologie in seiner Sitzung am 07.08.2019 und der Fachbereichsrat des Fachbereichs Humanwissenschaften in seiner Sitzung vom 21.08.2019 haben bezüglich der Zulassung von Student*innen in Lehrveranstaltungen der Studiengänge Psychologie, die nicht in die Studiengänge in Psychologie eingeschrieben sind, die folgende Regelung beschlossen:

Der Fachbereichsrat beschließt, dass in folgenden Studiengängen prinzipiell auch Student*innen teilnehmen dürfen, die nicht in dem jeweiligen Studiengang eingeschrieben sind:

  • des Bachelorstudiengangs Psychologie im Umfang von 90 LP,
  • des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie im Umfang von 16 LP und
  • des Masterstudiengangs Interkulturelle Psychologie im Umfang von 20 LP

Eine Liste mit geöffneten Lehrveranstaltungen finden Sie am Ende dieser Seite.

In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss die Teilnahme von fachfremden Studierenden auch an geschlossenen Veranstaltungen genehmigen.

Begründung: Die Studiengänge der Psychologie sind zulassungsbeschränkt, das heißt die Kapazitäten zur Ausbildung der Student*innen sind begrenzt. Um den Psychologie-Student*innen zu ermöglichen, ihr Studium ordnungsgemäß abzuschließen, bleiben die besonders betreuungsintensiven Veranstaltungen den Student*innen vorbehalten, die auch in den genannten Studiengängen eingeschrieben sind.

Der Prüfungsausschuss Psychologie kann auf Antrag in Ausnahmefällen auch fachfremden Student*innen die Teilnahme an einer geschlossenen Veranstaltung gestatten. Ein solcher Ausnahmefall kann z.B. im Falle von ausländischen Gaststudent*innen vorliegen oder wenn Studiengänge die Teilnahme an bestimmte Veranstaltungen in der Psychologie vorsehen, die in den oben genannten Listen nur für Psychologie-Student*innen zugelassen sind.

Dazu einige weitere Anmerkungen:

Auch in den Veranstaltungen, die entsprechend der untenstehenden Listen für fachfremde Student*innen geöffnet sind, ergibt sich kein Anspruch auf die Teilnahme. Über die Teilnahme entscheiden immer die*der Veranstaltungsleiter*in.

Student*innen, die aufgrund ihrer Studien- und Prüfungsordnung Veranstaltungen in einem bestimmten Umfang in der Psychologie belegen müssen oder können, müssen diese Veranstaltungen aus der Liste der geöffneten Veranstaltungen wählen.

Die Regelung gilt selbstverständlich nicht für Veranstaltungen, die von Lehrenden im Institut für Psychologie spezifisch für andere Fächer angeboten werden (z.B. für Lehramtsstudierende oder Studierende der Wirtschaftswissenschaften).

Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss des Instituts für Psychologie auf Antrag des Student*innen. Der Antrag ist zu begründen und rechtzeitig, d.h. rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung, an papsychba@uos.de (Bachelor) oder papsychma@uos.de (Master) zu stellen.

Stud.IP: die in der Liste genannten, geöffneten Veranstaltungen sind auch in Stud.IP für fachfremde Student*innen zur Anmeldung freigegeben. Alle weiteren Veranstaltungen sind geschlossen. Sollte eine Ausnahme vorliegen, so werden Sie vom Prüfungsamt in die Veranstaltung eingetragen.

HISinOne: Sie müssen sich verbindlich für die gewählten Veranstaltungen in Stud.IP und HISinOne anmelden. Die Anmeldung in HISinOne kann unter "fachfremde Prüfungen" vorgenommen werden, wenn der Veranstaltungsleiter bzw. die Veranstaltungsleiterin mit Ihrer Teilnahme einverstanden ist. Die Leistungsrückmeldung erfolgt über HISinOne.