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Nominiert… und nun?

Innerhalb weniger Wochen nach Bewerbungsschluss werden Sie benachrichtigt, ob Sie einen Austauschplatz bekommen haben und für welche Universität Sie nominiert werden sollen. Im Anschluss daran erfolgt mit etwas zeitlichem Abstand die eigentliche Nominierung bei der jeweiligen Partneruniversität. Sie erhalten hierzu eine E-Mail-Benachrichtigung.

Von der Partneruniversität erhalten Sie dann alle notwendigen Unterlagen zur Einschreibung (Registrierung), Informationen zum Studium etc. Einige Universitäten versenden vor Juni/Juli (Nominierung zum WS) bzw. Dezember/Januar (Nominierung zum SS) keine Unterlagen. Informieren Sie sich bitte deshalb auch unbedingt über die Internetseiten der Universitäten bezüglich der Fristen.

Die Nominierung durch das Studierendenzentrum der Psychologie ersetzt nicht die spätere offizielle Registrierung an der Partneruniversität! Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie in erster Linie selbst für die Organisation Ihres Auslandsaufenthaltes verantwortlich sind!

Vom International Office erhalten Sie außerdem rechtzeitig vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes (ca. im August bzw. im Januar) ein Bewilligungsschreiben bezüglich Ihres Erasmus+ Mobilitätsstipendiums (gilt nur für Erasmus-Aufenthalte). Bitte beachten Sie, dass dem International Office danach diverse Unterlagen (u.a. Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement), Learning Agreement, Studierendenbericht, Certificate of Attendance, Transcript etc.) zugesandt werden müssen. Dies wird alles im Bewilligungsschreiben erklärt und die entsprechenden Termine für die Abgabe der Unterlagen werden ebenfalls mitgeteilt.

Es ist in den meisten Fällen sinnvoll, an der Universität Osnabrück ein Urlaubssemester zu beantragen – zuständig hierfür ist das Studierendensekretariat im StudiOS. 
Alle Downloads zum Thema ERASMUS+ finden Sie auf der Seite des International Office.

Learning Agreement

Im nächsten Schritt sollten Sie sich unbedingt um die Erstellung und Unterzeichnung des Learning Agreements kümmern.Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung (Studienvertrag) zwischen den Austauschstudierenden, der Universität Osnabrück und der Partneruniversität. Im Learning Agreement müssen Studierende vor Antritt ihres Auslandsstudiums die Kurse eintragen, die sie voraussichtlich an der Gasthochschule belegen werden.

In der Regel müssen laut EU Kurse im Umfang von 30 ECTS pro Semester absolviert werden. Diese (vorläufige) Kurswahl muss von Ihnen, Ihrer Gasthochschule und vom Studiengangsmanager der Psychologie, Christopher Klanke, unterschrieben werden. Sie müssen selbstständig dafür sorgen, dass Sie alle Unterschriften einsammeln.

Einige Universitäten haben ein Online-Genehmigungsverfahren eingerichtet.
Einen Leitfaden zur Erstellung des sog. Online-Learning-Agreements finden Sie hier.

Das von beiden Hochschulen unterschriebene Learning Agreement („Before the mobility“) geben Sie dann im International Office bei Frau Rohe (laura.rohe@uos.de) ab.
Das vollständig unterschriebene Learning Agreement stellt eine der Voraussetzungen für die Auszahlung des Erasmus-Stipendiums dar. Dieses muss vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes eingehen!

Sollte sich an der Kurswahl im Rahmen des Auslandsaufenthaltes etwas ändern, so ist zusätzlich das Learning Agreement „During the mobility“ auszufüllen. Auch hier gilt, dass dieses von allen Beteiligten (s. o.) unterschrieben werden muss.

Das aktuelle Learning Agreement der Universität Osnabrück lässt sich im Download-Bereich des International Office unter ERASMUS+ herunterladen. 

Wichtige Eckdaten zum Learning Agreement

Wie lautet der ERASMUS Code der Universität Osnabrück? : DOSNABRU 01

Wer ist "Institutional ERASMUS Coordinator"? : Laura Rohe im International Office

Wer ist "Departmental ERASMUS Coordinator"? : Christopher Klanke im Studierendenzentrum der Psychologie